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Wir sind spezialisiert, die gesamte Organisation zur Erlangung der Ausnahmegenehmigungen gem. § 70 StVZO durchzuführen. Diese beginnt mit der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen, wie z. B. TÜV-Gutachten, bis hin zur Antragstellung der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO. Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Erlaubnisse gem. § 29 Abs.3 StVO, oder Ausnahmegenehmigungen gem. § 46 Abs.1 Nr.5, sorgen langjährige Erfahrungen sowie Fachkompetenz unseres Teams. Baustellen und Umleitungsstrecken werden von uns bereits bei der Antragsstellung berücksichtigt, was zu zeitnahen Erlaubnis-/Genehmigungserteilungen führt. Auch bei der Beschaffung von internationalen Ausnahmegenehmigungen sind wir Ihr kompetenter Partner. Wir kümmern uns nicht nur um die Beschaffung von Auslandsgenehmigungen, wir organisieren auch, was für die Einhaltung der entsprechenden Auflagen erforderlich ist.
die mit einer WVZ-Anlage (BF 3) ausgestattet sind. Alle Fahrzeuge entsprechen der RGST 1992 Nr.5. Unsere Begleitfahrzeuge sind neuester Bauart mit Telefon, Funk und Sicherheitsmaterial ausgestattet. Weitere Standorte unserer Fahrzeuge in Süddeutschland (Memmingen, Neu Ulm, Würzburg) und Ostdeutschland (Leipzig, Helmstedt) gewähren besondere Flexibilität und Zuverlässigkeit. Unsere qualifizierten Fahrer werden kontinuierlich speziell geschult und verfügen alle über den Berechtigungsausweis der Bundesfachgruppe für Schwertransporte und Kranarbeiten (BSK) |
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Moderne BF 3 Fahrzeuge |
Eigene Werkstatt mit Fachpersonal |
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